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Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen - Praedicate Evangelium nun auf Deutsch verfügbar

Der offizielle Text der neuen Apostolischen Konstitution „Praedicate Evangelium - über die Römische Kurie und ihren Dienst an der Kirche und der Welt" ist seit gestern auch in deutscher Sprache online verfügbar. Darunter auch die Artikel, die das "Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen" in seinen Aufgaben beschreibt. Dieses Dikasterium wurde zuvor "Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen" genannt.

„Praedicate Evangelium" ersetzt „Pastor Bonus" von Johannes Paul II. aus dem Jahr 1988. Diese neue Grundordnung will der römischen Kurie eine stärkere missionarische Struktur verleihen, so dass der Heilige Stuhl zunehmend im Dienst der Teilkirchen und der Evangelisierung steht.

Die Aufgaben des "Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen" umfasst in der Apostolischen Konstituion die Artikel 142-146, die hier im Wortlaut zitiert werden:

Art. 142

Dem Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen kommt es zu, sich durch geeignete Initiativen und Aktivitäten im Einsatz für die Ökumene sowohl innerhalb der katholischen Kirche als auch in den Beziehungen zu anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften einzubringen, um die Einheit unter den Christen wiederherzustellen.

Art. 143

§ 1. Es ist die Aufgabe des Dikasteriums, die Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils und des nachkonziliaren Lehramtes über die Ökumene umzusetzen.

§ 2. Es ist verantwortlich für die rechte Auslegung und treue Anwendung der ökumenischen Prinzipien und der Richtlinien, die zur Anleitung, Koordinierung und Entwicklung der ökumenischen Aktivitäten aufgestellt wurden.

§ 3. Es unterstützt katholische Treffen und Veranstaltungen auf nationaler und internationaler Ebene, welche die Förderung der Einheit der Christen zum Ziel haben.

§ 4. Es koordiniert die ökumenischen Initiativen der anderen kurialen Einrichtungen und Ämter sowie der Einrichtungen, die mit dem Heiligen Stuhl verbunden sind, mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften.

Art. 144

§ 1. Nachdem die Angelegenheiten dem Papst vorgängig vorge- legt wurden, kümmert sich das Dikasterium um die Beziehungen zu den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften. Es fördert den theologischen Dialog und die Gespräche, um die Einheit mit ih- nen zu fördern, wobei sie sich der Mitarbeit von Experten bedient.

§ 2. Es obliegt dem Dikasterium, katholische Mitglieder für die theologischen Dialoge sowie Beobachter und Delegierte für die verschiedenen ökumenischen Treffen zu ernennen. Wann immer es angebracht erscheint, lädt es Beobachter oder „brüderliche Dele- gierte“ aus anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zu den bedeutsameren Treffen und Veranstaltungen der katholischen Kirche ein.

§ 3. Das Dikasterium fördert auch ökumenische Initiativen auf geistlicher, pastoraler und kultureller Ebene.

Art. 145

§ 1. Da sich das Dikasterium naturgemäß häufig mit Glaubens- fragen befassen muss, ist es notwendig, dass es im Einvernehmen mit dem Dikasterium für die Glaubenslehre vorgeht, insbesondere wenn es öffentliche Dokumente oder Erklärungen herausgibt.

§ 2. In Angelegenheiten, welche die Beziehungen zwischen den katholischen Ostkirchen und den orthodoxen oder orientalisch- orthodoxen Kirchen betreffen, arbeitet es mit dem Dikasterium für die Orientalischen Kirchen und dem Staatssekretariat zusammen.

Art. 146

Um die Beziehungen zwischen Katholiken und Juden zu fördern, ist beim Dikasterium eine Kommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum eingerichtet. Sie wird vom Präfekten geleitet.